AllgemeinDies und das

Neue Corona Regeln beim Frühlingslauf

Am 20.3. ist die neue Corona Verordnung in Thüringen in Kraft getreten. Das heißt für uns, dass alle Läufer keinen 3G Nachweis mehr brauchen. Zuschauer und Begleitpersonen die in die Sporthalle zur Anmeldung, Nachversorgung und Siegerehrung möchten müssen einen 3G Nachweis erbringen.

Folgende Regeln gelten in der Übergangsphase vom 19. März 2022 bis zum 2. April 2022:

§ 20 Organisierter Sportbetrieb

  • Keine Zugangsbeschränkungen für Sporttreibende;
  • Bei der Durchführung des organisierten Sportbetriebs ist die Anwendung der jeweiligen vereins- und sportartspezifischen Hygienekonzepte sicherzustellen. Anlagenspezifische Infektionsschutzanforderungen des Trägers der Sportanlage sind zusätzlich zu beachten.
  • gilt auch für Abschluss- und Eignungsprüfungen, Lehrgänge für die Aus- und Fortbildung sowie die nach dem Vereinsrecht notwendigen Zusammenkünfte.
     

§ 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauern 

  • Für Zuschauerinnen und Zuschauer von Sportveranstaltungen gelten im Innenbereich 3G-Zugangsbeschränkungen.
  • Die Anzeigepflicht für Sportveranstaltungen beim örtlichen Gesundheitsamt entfällt.
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